Newsletter vom 8. Oktober 2008

Liebe Kommilitonen,

nach langer Zeit melden wir uns endlich wieder mit dem stets beliebten FSR-Newsletter. Aufgrund eines Problems im Rechenzentrum konnten wir leider über das ganze Semester keine Emails über die Verteiler schicken. Das Problem ist jetzt behoben, so dass wir euch wieder in gewohnter Weise über die Arbeit des FSR informieren werden.

GLIEDERUNG:

  1. Getränkeservice in Gefahr
  2. Tee und Kaffe
  3. Unsere Pinnwand
  4. Altklausuren und Prüfungsprotokolle
  5. Neues Studiengebührengesetz (Vorschlag)

1. Getränkeservice im Gefahr

Außerdem möchten wir euch nun auffordern - ja wir bitten nicht nur drum, wir fordern mittlerweile - eure Geldschulden beim FSR durch Getränke und Sonstiges zu begleichen und darauf zu achten die Pfandflaschen immer wieder abzugeben, da der Pfand nicht im Pries beinhaltet ist. Wir haben auch nur ein begrenztes Budget und wenn wir nicht wenigstens die Kosten decken können (was momentan nicht der Fall ist) wird es Einschränkungen im "Service" des FSR geben müssen - und das wollen wir ja alle nicht.

Schonmal Danke ich vorraus. Eure Getränkebeauftragte (Anna)

2. Tee und Kaffee

Wir möchten euch außerdem darauf hinweisen, dass es demnächst auch Kaffee und Tee im FSR für euch geben wird. Diese kosten dann jeweils 0,40EUR bzw. 0,30EUR.
Hiermit regen wir euch auch an weitere Vorschläge und Wünsche an uns zu geben, wie man das bereits bestehende Sortiment evtl. erweitern könnte.

3. Unsere Pinnwand

Die Pinnwand vor dem T30 bekommt eine neue Gliederung. Wer auf der Suche nach einem Praktikum/Job ist oder Nachhilfe geben möchte, findet dort aktuelle Angebote. Natürlich findet ihr an der Pinnwand auch weiterhin die um und von den FSR

4. Altklausuren und Prüfungsprotokolle

Der FSR sammelt und verwaltet schon seit mehreren Jahren Altklausuren und Prüfungsprotokolle von mündlichen Prüfungen. In letzter Zeit ist dieser Service sehr gut genutzt wurden, was uns auch sehr freut. Wir möchten euch auch herzlich einladen dies weiter zu tun. Jedoch muss in eurem Eigeninteresse gewährleistet werden, dass es stets ein Gleichgewicht zwischen "Nehmen" und "Geben" gibt. Das heißt, nutzt ihr Prüfungsprotokolle oder Altklausuren zur Vorbereitung, dann solltet ihr selbst ein Prüfungsprotokoll eurer mündl. Prüfung anfertigen bzw. eine Kopie eurer Klausur vorbeibringen. Auch so bitten wir euch stets eine Kopie nach der Klausur für den FSR mitzubringen, damit das Angebot möglichst breit und aktuell bleibt. Denn letztlich seid ihr es, die davon profitieren sollen.

Schönen Dank schonmal vom Prüfungsprotokollbeauftragten (Martin)

5. Neues Studiengebührengesetz

Am 23.09. hat die Hamburger Bürgerschaft mit der Mehrheit von CDU und Grünen ein Gesetz zur Neuregelung der Studiengebühren beschlossen. Die Gebühren werden ab diesem Wintersemester von 500 Euro, ab 375 Euro abgesenkt. Um das Gebührenaufkommen beizubehalten, werden die bisher befreiten Gruppen wie Studierende mit Kindern oder Behinderung allerdings erst ab dem Sommersemester ebenfalls zur Kasse gebeten. Eine Befreiung gibt es für diese beiden Gruppen erst bei Überschreitung der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester. Eine Befreiung aus Leistungsgründen ist nicht mehr vorgesehen. Beurlaubte und Doktoranden müssen auch weiter nicht zahlen. Aufgrund von Satzungen kann die Uni Studierenden in vorgesehenen Praxissemestern von der Gebührenpflicht befreien sowie die Gebühren zugunsten ausländischer Studierender ohne gesetzliche Anspruch, ebenso für zwei weitere Semester wegen Tätigkeit in Selbstverwaltungsgremien der Hochschule oder Studierendenschaft.

Das bisherige Darlehensmodell wird durch eine so bezeichnete zinslose Stundung ersetzt, tatsächlich handelt es sich dabei um eine Darlehen bei der Hamburger Wohnungsbau-Kreditanstalt, dessen Zinsen zunächst einmal die Stadt übernimmt und das bei Erreichen eines Einkommens von 30.000 Euro auf einen Schlag zurückzuzahlen ist. Wer das nicht kann, muss dann einen verzinsten Kredit aufnehmen. Die zinslose Stundung gibt es allerdings nicht wie den bisherigen Kredit für die Regelstudienzeit + 4 Semester, sondern nur noch die Regelstudienzeit + 2 Semester. Ob diese 2 Semester über die Regelstudienzeit die Sozialverträglichkeit der Gebühren ausreichend absichern, werden wohl die Gerichte entscheiden müssen; gerade aber Studierenden die in einem der nächsten Semester ihren Darlehensanspruch könnten mitunter auch einen Anspruch auf Vertrauensschutz haben. Sollten euch aus der neuen Gebührenregelung solche oder andere Nachteile entstehen, macht es Sinn, dies mit der AStA-Rechtsberatung zu besprechen (ebenso weiterhin bei den Gründen, aus denen der AStA bisher schon zu Anträgen, Widersprüchen und Klagen geraten hat).

Laut Gesetz sollen die Gebühren eigentlich zusammen mit der Rückmeldung und ohne gesonderten Bescheid erhoben werden, dass war für das aktuelle Semester war aber die Vorlaufzeit zu kurz. Deswegen wird die Uni den zahlungspflichtigen Personenkreis in den nächsten Wochen anschreiben, dann können die Betroffenen entweder zahlen oder die Stundung beantragen.

Bei weiteren Fragen, schreibt einfach eine Mail an uns

FSR Mathematik